Checkliste für die Anfertigung und Qualitätskontrolle von Berichten über die prüferische Durchsicht
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Viac o knihe
Die prüferische Durchsicht von Abschlüssen ist eine betriebswirtschaftliche Prüfung i. S. v. § 2 Abs. 1 WPO, sie ist aber keine, auch keine in ihrem Umfang reduzierte Abschlussprüfung (IDW PS 900, Tz. 2). Die auf der Grundlage der prüferischen Durchsicht negativ formulierte Aussage des WP’s wird in eine Bescheinigung aufgenommen, ein Bestätigungsvermerk darf nicht erteilt werden. Ein Bericht über die prüferische Durchsicht ist zwar nicht vorgeschrieben, eine schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Durchsicht in bestimmten Fällen wird jedoch empfohlen (IDW PS 900, Tz. 33). WP und vBP müssen für die Organisation ihrer Kanzlei und für die Abwicklung ihrer Aufträge eine Qualitätssicherung durchführen. Die externe Qualitätskontrolle umfasst aber nur die Tätigkeiten, bei denen das Berufsiegel geführt wird. Zur Vereinfachung dieser Aufgabenstellung dienen folgende Hilfsmittel: Checkliste für die Anfertigung von Berichten über die prüferische Durchsicht (sog. Berichtsbegleitbogen) Checkliste für die Qualitätskontrolle von Berichten über die prüferische Durchsicht (sog. Berichtskontrolle) drei Anlagen (IDW PS 900; Arbeitshilfen zur Qualitätssicherung, hier: die prüferische Durchsicht von Abschlüssen – Beispiele für detaillierte Maßnahmen; Auftragsbestätigungsschreiben hierzu) sowie ein aktuelles Literaturverzeichnis. Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres-/Konzernabschlüssen bzw. bei anderen Prüfungen (z. B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (VO 1/2006), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Die Checklisten enthalten z. T. auch Muster für die praktische Arbeit sowie ein aktuelles Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema.