Steuerrecht I
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Steuern spielen in der wirtschaftlichen Praxis eine wesentliche Rolle. Zur zielgerichteten Organisation wirtschaftlicher Betätigungen ist daher die grundlegende Kenntnis des Steuerrechts und des Umgangs der Steuerpflichtigen mit den Finanzbehörden unerlässlich. Das Steuerrecht ist durch eine hohe Regelungsdichte gekennzeichnet. Zu den gesetzlichen Normen kommt noch eine Fülle von Judikatur und Verwaltungsmeinungen, die zur konkreten Abschätzung der steuerlichen Folgen wirtschaftlicher Betätigungen zu berücksichtigen sind. Die Komplexität der Materie spiegelt sich auch in vielen Lehrbüchern wider. Motivation für die Skripten Steuerrecht I (Grundlagen, Einkommen- und Körperschaftsteuer) und Steuerrecht II (Verkehrsteuern wie zB Umsatzsteuer) ist die verständliche Aufbereitung des Stoffes. Damit soll zum einen für Einsteiger das Verständnis für steuerliche Problemstellungen erleichtert und zum anderen auch Berufstätigen die Möglichkeit zur Auffrischung bereits erworbenen Wissens geboten werden. Zielpublikum sind daher nicht nur Studierende im Bereich des Finanzrechts und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, sondern auch steuerlich interessierte Praktiker.