Betriebliches Umwelt-Risikomanagement
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Viac o knihe
Mit Inkrafttreten des Umwelthaftungsgesetzes am 1. Januar 1991 rückte das Umweltrisiko von Betrieben in der Bundesrepublik Deutschland verstärkt ins Interesse sowohl der juristischen als auch der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion. Dieses Gesetz begründet eine verschuldungsunabhängige Haftung für Umweltschäden, die auch Schäden aus dem genehmigten Normalbetrieb einschließt. Das Umwelthaftungsgesetz stellt aber nur eine Ausprägung des Umweltrisikos dar. Eine weitere Ausprägung des Umweltrisikos zeigt sich z. B. anhand des Ölkonzerns Shell, der 1995 aufgrund einer Kampagne der Umweltschutzorganisation Greenpeace auf die Versenkung seiner ausgemusterten Ölplattform „Brent Spar“ im Atlantik verzichten musste. Im Zuge der Kampagne kam es zum teilweisen Boykott von Produkten des Ölkonzerns durch Verbraucher. Weit schwerer als die unmittelbaren finanziellen Folgen wogen jedoch die Imageschäden für den betroffenen Betrieb. Es wird geklärt, wie sich das Umweltrisiko definieren lässt, welche Ursachen und Folgen es für einen Betrieb haben kann und welche Maßnahmen zu seiner Handhabung ergriffen werden können bzw. sollen. Systematische Ansätze zur Risikohandhabung werden in Literatur und Praxis unter dem Begriff „Risikomanagement“ diskutiert. Dabei ist es zwar unmöglich, ein einziges, für alle Betriebe gültiges „Patentrezept“ gegen das Umweltrisiko zu entwickeln. Möglich ist es aber, theoretisch fundiert die unterschiedlichen Erscheinungsformen des Umweltrisikos darzustellen und Möglichkeiten zu seiner Handhabung aufzuzeigen, um darauf aufbauend Gestaltungsempfehlungen für die betriebliche Praxis zu erarbeiten. Die Theorie kann einem betrieblichen Entscheidungsträger helfen, sich rational zu verhalten - in dem Sinn, dass er widersprüchliche Entscheidungen vermeidet. Für welche Handlungsalternativen er sich letztlich entscheidet, bleibt seinem subjektiven Ermessen vorbehalten und hängt von seiner individuellen Risikofreude bzw. Risikoscheu ab.