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Das Thema der lang andauernden Untersuchungshaft und deren Begrenzung ist sowohl aktuell als auch historisch relevant. An der Wende zum letzten Jahrhundert wurde bereits kritisiert, dass die Untersuchungshaft in 6 % der Fälle länger als 3 Monate dauerte. Heute ist die Situation jedoch deutlich gravierender: Rund 20 % der Verhafteten, etwa 7.000 Fälle, überschreiten die Haftdauer von 6 Monaten. Diese Zahlen werfen die Frage auf, ob die gesetzlich intendierte Präventivwirkung der oberlandesgerichtlichen Kontrolle nach § 121 StPO versagt. Zudem stellt sich die Frage, warum das Oberlandesgericht in nur wenigen Fällen die Haft aufhebt und meist die Fortdauer anordnet. Ist die Arbeit der Staatsanwaltschaften und Gerichte ausreichend? Werden die meisten Fälle als besonders kompliziert angesehen? Und wie kann dem Beschleunigungsgebot Rechnung getragen werden, wenn Große Strafkammern überwiegend Haftsachen behandeln? Der vorliegende Band untersucht systematisch diese drängenden Probleme und bietet Lösungsansätze zur Verfahrensbeschleunigung und Haftverkürzung. Die Beiträge thematisieren die Realität der Kontrolle langer Untersuchungshaft, Erfahrungsberichte aus der Praxis, Ursachen für Verfahrensverzögerungen, die Vermeidung von Haftbefehlsaufhebungen sowie die praktische Bedeutung der Haftkontrolle nach §§ 121 ff. StPO.
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Oberlandesgerichtliche Kontrolle langer Untersuchungshaft, Jörg-Martin Jehle
- Jazyk
- Rok vydania
- 1998
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