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Dieser Band 2 des Eingriffsrechtes behandelt in Fortführung der Eingriffsrechtsmaterie, wie sie in Band 1 mit den allgemeinen Voraussetzungen und der Datenverarbeitung begonnen wurden, alle übrigen Standardmaßnahmen wie Festnahme, Ingewahrsamnahme, Durchsuchung, Sicherstellung usw. sowie die Generalklausel. Aus diesem Grunde wird die Bezifferung der Kapitel aus Band 1 aufgegriffen und fortgesetzt. Dem Wesen des Eingriffrechtes entsprechend werden präventive und repressive Befugnisse gemeinsam bzw. vergleichend bearbeitet. Im Anschluss daran werden Ausführungen in Kapitel 6 zum Zwang, in Kapitel 7 zum Rechtsschutz und in Kapitel 8 zur Haftung gemacht. Der Zwang nimmt dabei einen breiten Raum ein, da er naturgemäß für polizeiliches Handeln besonders relevant ist. Rechtsschutz und Haftung beziehen sich nur auf Elemente, die für das Eingriffsrecht von besonderer Bedeutung sind.
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Eingriffsrecht, Lambert Josef Tetsch
- Jazyk
- Rok vydania
- 2005
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- (mäkká)
Doručenie
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- Titul
- Eingriffsrecht
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Lambert Josef Tetsch
- Vydavateľ
- Verl. Dt. Polizeiliteratur
- Rok vydania
- 2005
- Väzba
- mäkká
- ISBN10
- 3801105083
- ISBN13
- 9783801105082
- Kategórie
- Právnická literatúra
- Anotácia
- Dieser Band 2 des Eingriffsrechtes behandelt in Fortführung der Eingriffsrechtsmaterie, wie sie in Band 1 mit den allgemeinen Voraussetzungen und der Datenverarbeitung begonnen wurden, alle übrigen Standardmaßnahmen wie Festnahme, Ingewahrsamnahme, Durchsuchung, Sicherstellung usw. sowie die Generalklausel. Aus diesem Grunde wird die Bezifferung der Kapitel aus Band 1 aufgegriffen und fortgesetzt. Dem Wesen des Eingriffrechtes entsprechend werden präventive und repressive Befugnisse gemeinsam bzw. vergleichend bearbeitet. Im Anschluss daran werden Ausführungen in Kapitel 6 zum Zwang, in Kapitel 7 zum Rechtsschutz und in Kapitel 8 zur Haftung gemacht. Der Zwang nimmt dabei einen breiten Raum ein, da er naturgemäß für polizeiliches Handeln besonders relevant ist. Rechtsschutz und Haftung beziehen sich nur auf Elemente, die für das Eingriffsrecht von besonderer Bedeutung sind.