Autodistributive Computersoftware
Autori
Parametre
Viac o knihe
Das Buch befaßt sich mit der Überlassung von sogenannter Shareware, Freeware und Public Domain Software. Dabei handelt es sich um Sonderformen der Softwareüberlassung, deren Gemeinsamkeit darin besteht, daß ein Kopieren der Programme und eine Weitergabe an Dritte grundsätzlich erlaubt und auch erwünscht ist. Die Abhandlung nimmt in kritischer Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur eine schuldrechtliche Einordnung der zugrundeliegenden Vertragsverhältnisse vor und beschäftigt sich zudem mit Fragen der Gewährleistung und der Inhaltskontrolle von häufig verwandten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gleichzeitig wird besonderes Augenmerk auf die einschlägigen Bestimmungen der 69a ff. UrhG gerichtet. Daraus ergibt sich zugleich ein wichtiger Beitrag zur dogmatischen Einordnung und Kommentierung des bislang noch wenig beachteten 69d Abs. 1 UrhG.
Nákup knihy
Autodistributive Computersoftware, Jan Dominik Müller-Broich
- Jazyk
- Rok vydania
- 1998
Doručenie
Platobné metódy
2021 2022 2023
Navrhnúť zmenu
- Titul
- Autodistributive Computersoftware
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Jan Dominik Müller-Broich
- Vydavateľ
- Lang
- Rok vydania
- 1998
- ISBN10
- 3631339550
- ISBN13
- 9783631339558
- Séria
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Das Buch befaßt sich mit der Überlassung von sogenannter Shareware, Freeware und Public Domain Software. Dabei handelt es sich um Sonderformen der Softwareüberlassung, deren Gemeinsamkeit darin besteht, daß ein Kopieren der Programme und eine Weitergabe an Dritte grundsätzlich erlaubt und auch erwünscht ist. Die Abhandlung nimmt in kritischer Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur eine schuldrechtliche Einordnung der zugrundeliegenden Vertragsverhältnisse vor und beschäftigt sich zudem mit Fragen der Gewährleistung und der Inhaltskontrolle von häufig verwandten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gleichzeitig wird besonderes Augenmerk auf die einschlägigen Bestimmungen der 69a ff. UrhG gerichtet. Daraus ergibt sich zugleich ein wichtiger Beitrag zur dogmatischen Einordnung und Kommentierung des bislang noch wenig beachteten 69d Abs. 1 UrhG.