Die Verfolgung von NS-Straftaten in der sowjetischen Besatzungszone
Autori
Parametre
Viac o knihe
Auf der Grundlage einer Analyse der Entscheidungspraxis kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, daß es durchaus Ansätze einer rechtsstaatlich einwandfreien Strafverfolgung von NS-Unrecht gegeben hat. Die Rechtsprechung deutscher Gerichte der SBZ in NS-Sachen hat sich von der Paralleltätigkeit in den Westzonen bis 1947 nicht wesentlich unterschieden. Rechtsgrundlage war in ganz Deutschland das von den Alliierten gemeinsam beschlossene Kontrollratsgesetz Nr. 10 - ein Resultat ihrer Zusammenarbeit im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß. Durch den Befehl 201 der sowjetischen Militäradministration von August 1947 verschärften Besatzungsmacht und SED zwar die Gangart gegenüber der Justiz; die Gerichte erwiesen sich jedoch als erstaunlich resistent gegen politische Einflußnahme.
Nákup knihy
Die Verfolgung von NS-Straftaten in der sowjetischen Besatzungszone, Jörn-Christian Meyer
- Jazyk
- Rok vydania
- 1998
Doručenie
Platobné metódy
2021 2022 2023
Navrhnúť zmenu
- Titul
- Die Verfolgung von NS-Straftaten in der sowjetischen Besatzungszone
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Jörn-Christian Meyer
- Vydavateľ
- Berlin-Verl. Spitz
- Rok vydania
- 1998
- ISBN10
- 3870617543
- ISBN13
- 9783870617547
- Séria
- Schriftenreihe Justizforschung und Rechtssoziologie
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Auf der Grundlage einer Analyse der Entscheidungspraxis kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, daß es durchaus Ansätze einer rechtsstaatlich einwandfreien Strafverfolgung von NS-Unrecht gegeben hat. Die Rechtsprechung deutscher Gerichte der SBZ in NS-Sachen hat sich von der Paralleltätigkeit in den Westzonen bis 1947 nicht wesentlich unterschieden. Rechtsgrundlage war in ganz Deutschland das von den Alliierten gemeinsam beschlossene Kontrollratsgesetz Nr. 10 - ein Resultat ihrer Zusammenarbeit im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß. Durch den Befehl 201 der sowjetischen Militäradministration von August 1947 verschärften Besatzungsmacht und SED zwar die Gangart gegenüber der Justiz; die Gerichte erwiesen sich jedoch als erstaunlich resistent gegen politische Einflußnahme.