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Kirchenfinanzierung in Europa

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Eine vergleichende Studie Die Finanzierung der Kirchen ist in vielen europäischen Ländern in Diskussion. Hier werden die Modelle der Kirchenfinanzierung in Belgien, Deutschland, Italien, Österreich, Schweden, Schweiz, Slowenien und Ungarn dargestellt und kritisch beurteilt und auch ein Blick auf neuere Entwicklungen in Frankreich, der Slowakei, Tschechien, Polen, Rumänien und Bulgarien geworfen. Je unterschiedliche gesellschaftliche, historische und politische Vorgänge sind der Grund für die großen Unterschiede zwischen den verschiedenen Ländern. So finanziert z. B. in Belgien seit Napoleon der Staat die Kirchen. In der Schweiz wurden seit jeher auf Kantonsebene regionale Lösungen entwickelt. Die Weimarer Reichsverfassung hat in Deutschland die bis heute praktizierte Kirchensteuer eingeführt. Österreich hat seit 1939 das von den damaligen NS-Herrschern eingeführte Kirchenbeitragssystem. Neuere Entwicklungen sind die Widmung eines Steueranteils für die Kirchen oder für Kultur in Spanien (seit 1982) und Italien (seit 1984). In Schweden heben seit 2000 staatliche Stellen die Kirchengebühr ein, Ungarn hat seit 1997 die Teilzweckwidmung von 1–2 Prozent des Steueranteils für kirchliche oder staatliche Zwecke. In Slowenien wurde eine Kultursteuer im Rahmen der Einkommensteuer vorgeschlagen, bisher aber nicht umgesetzt, die Diskussion dauert an. Der Vergleich macht deutlich, dass es nicht nur um die Frage geht, wie die Kirchen ihre spezifischen Aufgaben und Strukturen finanzieren. Entscheidend ist auch, wie Staat und Kirche beim Erhalt von kirchlichen Kulturgütern und bei der Finazierung von kirchlichen Sozial- und Bildungseinrichtungen zusammenwirken.

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