Der verwaltungsrechtliche Vergleichsvertrag
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Viac o knihe
Der Vergleich findet sich nahezu in jeder materiellen und verfahrensrechtlichen Rechtsordnung wieder. Gegenstand dieser Arbeit ist der verwaltungsrechtliche Vergleichsvertrag, der gesetzlich in § 55 VwVfG geregelt ist. Während andere Vergleichsformen eingehender untersucht wurden, ist die Auseinandersetzung mit dem verwaltungsrechtlichen Vergleich dürftig. Es besteht gegenwärtig keineswegs Klarheit darüber, welche Merkmale den Vergleich kennzeichnen, wann er zulässig ist und welches seine Rechtmäßigkeitsgrenzen sind. Schließlich mißfällt es nicht nur vereinzelt, wenn das Prinzip der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns rein praktischen Erwägungen weichen soll. Ziel dieser Arbeit ist es, die Eigenständigkeit des verwaltungsrechtlichen Vergleichs als notwendiges und sinnvolles Instrument für jeden Bereich exekutiver Tätigkeit darzustellen. Dafür werden die Notwendigkeit und der Zweck dieser Institution erläutert sowie seine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen und -grenzen eingehend untersucht. Mit der Einordnung des Vergleichs in das System verwandter Rechtsinstitute ist es möglich, die Grenzen und den Anwendungsbereich des verwaltungsrechtlichen Vergleichs neu zu bestimmen.