Die Finanzplanung nach der Insolvenzordnung von 1999
Autori
Viac o knihe
In jüngster Zeit sind grundlegende Fragen einer ordnungsmässigen betrieblichen Finanzplanung durch verschiedene Ereignisse hochaktuell geworden. Skandale um gefälschte Bilanzen, falsche Angaben über Umsätze und Aufträge sowie unzutreffende Pressemitteilungen über angebahnte Kooperationen haben gezeigt, dass neben bewussten Betrugsabsichten auch Unklarheit darüber existiert, auf welcher Grundlage Unternehmen in der Öffentlichkeit Aussagen über die künftige Entwicklung machen dürfen. Aktualität hat die Thematik der betrieblichen Finanzplanung des weiteren durch die internationalen Finanzkrisen und die dadurch ausgelösten Bemühungen um eine schärfere Bankenaufsicht und veränderte Vorschriften zur Eigenkapitalhinterlegung von Kreditauslagen seitens der Banken gewonnen. Hier müsste es im Interesse des Unternehmens selbst liegen, durch Vorlage aussagekräftiger Planungsunterlagen die eigene Kreditwürdigkeit zu untermauern. Anstoss für die Arbeit war aber ein anderer konkreter Grund, und zwar die Insolvenzordnung (InsO), die zum 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist. Sie hat als neuen Insolvenzantragsgrund neben der Überschuldung und der Zahlungsunfähigkeit die „drohende Zahlungsunfähigkeit“ eingeführt, die zu einer Vorverlagerung der Insolvenzauslösung beitragen soll. Aufgrund des neuen Insolvenzgrundes müssen Unternehmen zukünftig stets darauf achten, ihre Liquidität noch vorausschauender und eingehender zu planen als bisher. Unternehmensführer werden sich im Falle einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit fragen lassen müssen, ob und wie sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind und ob der Insolvenzfall durch eine Finanzplanung nicht vorhersehbar gewesen wäre. Sollten sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sein, so drohen schliesslich sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen. Im einzelnen ist zu untersuchen, ob es Grundsätze in der Praxis und Theorie gibt, an denen man sich orientieren kann, wenn es darum geht zu entscheiden, ob Unternehmensführer ihrem Auftrag, das Unternehmensgeschehen so zu kontrollieren, dass gegebenenfalls die drohende Illiquidität zu erkennen ist, gerecht werden oder gerecht geworden sind. Die vorausschauende Planung der Liquidität muss aus dieser Perspektive als eine ebenso grosse Selbstverständlichkeit für den Unternehmensführer aufgefasst werden wie das „Führen von Büchern“.