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Die Aktionärsklage in England und Deutschland

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Vorstände sind vor Fehlern nicht gefeit. Der Aufsichtsrat sollte sie überwachen. Doch kommt er in der Praxis dieser Aufgabe oft nicht nach. Soll für diese Fälle dem Aktionär ein Klagerecht eröffnet werden? Der Autor untersucht zunächst das englische Recht. Danach kann der Aktionär mit der abgeleiteten Gesellschafterklage Ansprüche der Gesellschaft verfolgen. Das deutsche Recht kennt eine solche Möglichkeit grundsätzlich nicht. Auch die Verfolgung eigener Rechte der Aktionäre läßt es nur begrenzt zu. Im übrigen sieht es andere Kontrollmechanismen vor. Der Autor hält diese in der Praxis nicht immer für ausreichend. Er empfiehlt, die abgeleitete Aktionärsklage auch in Deutschland einzuführen. Dadurch wird die Gefahr mißbräuchlicher Klagen durch die Aktionäre heraufbeschworen. Deshalb sieht er eine Reihe von Hürden wie ein gesellschaftsinternes und ein gerichtliches Vorverfahren vor. Die Arbeit richtet sich an den wissenschaftlich interessierten Praktiker. Der Blick nach England bietet die spannende rechtsvergleichende Sicht. Der Autor ist Rechtsreferendar in Hamburg. Er hat sich im Rahmen eines Graduiertenstudiums in London insbesondere dem englischen Gesellschaftsrecht gewidmet.

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2001

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