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Die Geschichte der polnischen Lehre vom Irrtum im Strafrecht

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Gegenstand der Arbeit ist die Darstellung der Entwicklung der polnischen Irrtumslehre mit besonderer Berücksichtigung des Irrtums über Rechtfertigungsgründe. Die Untersuchung umfaßt vorwiegend den Zeitraum von 1918 bis 1997. Neben der Genese der Irrtumslehre liefert der Autor auch ein Stück polnischer Dogmengeschichte. Der Schwerpunkt der Darstellung wird dabei auf den Zeitraum von 1918 bis 1939 gesetzt. Ein wichtiges Anliegen der Abhandlung ist die kritische und zeitimmanente Auseinandersetzung mit dem historischen Stoff. Der Verfasser verfolgt keine rechtsvergleichende Zielsetzung. Vielmehr wird angestrebt, das polnische Irrtumsrecht primär aus den eigenen Gesetzesquellen zu erschließen. Die Geschichte der polnischen Irrtumslehre stellt einen wechselvollen und lebhaften Prozeß dar. So ist die Zwischenkriegszeit durch die Entdeckung subjektiver Unrechtselemente, die Einbeziehung des Unrechtsbewußtseins in den Schuldbereich und den Übergang vom psychologischen zum normativen Schuldbegriff gekennzeichnet. Die Nachkriegszeit manifestiert sich in den Auseinandersetzungen um das neue Verbrechensmerkmal der sozialen Gefährlichkeit und Bestrebungen, den Deliktsvorsatz dem Tatbestandsbereich zuzuordnen. Die gesamte Bewegung kulminiert schließlich in dem Versuch, den Irrtum über die Rechtfertigungsgründe im künftigen Strafgesetzbuch zu regeln.

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2001

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