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Teledienste, Mediendienste und Rundfunk

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Im Sommer 1997 traten zeitgleich das Informations- und Kommunikationsgesetz des Bundes und der Mediendienste-Staatsvertrag der Länder in Kraft. Seither bildet die Unterscheidung zwischen Telediensten, Mediendiensten und Rundfunk die Grundlage des Ordnungsrechts der elektronischen Medien. Die bislang nicht befriedigend gelöste Abgrenzung der drei Begriffe führt aber zu erheblichen praktischen Problemen. So stufen die Befürworter einer starken Regulierung neue, meist auf den Möglichkeiten des Internet basierende Angebote als Rundfunk ein, während die Vertreter eines deregulierten Ordnungsrechts diese als Medien- oder Teledienste einordnen. Die Unterscheidung zwischen Medien- und Telediensten ist außerdem durch einen Kompetenzkonflikt zwischen Bund und Ländern geprägt. Vor diesem Hintergrund liefert der Verfasser eine sachgerechte und überzeugende Lösung der Abgrenzungsproblematik auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Klassifizierung des bislang besonders kontrovers behandelten und ideologisch belasteten Rundfunkbegriffs als Typus führt dabei zu der Flexibilität, die ein modernes Medienrecht benötigt, um die notwendige Rechtssicherheit zu gewährleisten.

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2000

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