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Gesetzgebungsermessen

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„In dem heutigen Europa kann man von dem Gesetzgeber und soll dieser von sich selbst viel, sehr viel fordern“ (K. S. Zachariä, 1840). Diese Aussage gilt heute noch mehr als zu ihrer Entstehungszeit. Steigende Erwartungen an die inhaltliche und prozedurale Qualität der Gesetzgebung bringen jedoch das Gesetzgebungsermessen in Bedrängnis und führen zu einem Kompetenzzuwachs des Bundesverfassungsgerichts. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Schrift die verfassungsrechtlichen Grundlagen und Grenzen gesetzgeberischer Gestaltungsfreiheit mit ihren vielfältigen Implikationen, wobei auch ideen- und verfassungsgeschichtliche, rechtsvergleichende und politikwissenschaftliche Aspekte berücksichtigt werden. Sie zeigt, daß der im Ermessensbegriff verkörperte Rationalitätsanspruch nur als Minimalstandard justiziabel ist. Zugleich werden Möglichkeiten beleuchtet, wie das legislative Gestaltungsmandat ohne tiefere Einschnitte in das Verfassungsrecht, namentlich die Grundrechtsdogmatik, gestärkt werden kann. Im einzelnen werden aktuelle Probleme des Gesetzgebungsverfahrens, des Zwecksetzungsermessens und der empirischen Einschätzungsprärogativen, einschließlich Prognosespielraum, Nachbesserungs- und Experimentierermessen, untersucht. Die Arbeit wendet sich vor allem an Staats- und Verfassungsrechtler, dürfte aber auch für Politologen und Rechtspolitiker von Interesse sein. Dr. Klaus Meßerschmidt, geb. 1953, studierte Rechtswissenschaft in Frankfurt a. M. 1986 Promotion an der Universität Trier, 1998 Habilitation an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er ist Privatdozent an der Humboldt-Universität zu Berlin.

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2000

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