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Die Auswirkungen des EWR-Acquis auf das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht

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Mit dem Band 3 der Reihe „Schriften zum liechtensteinischen Recht“ erscheint im GMG Juris Verlag eine der ersten Dissertationen, welche sich mit Teilaspekten der heutigen EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins auseinandersetzt. Die von Bernd Hammermann verfasste und an der Universität Fribourg/CH angenommene Arbeit trägt den Titel „Die Auswirkungen des EWR-Acquis auf das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht“. Durch die Übernahme eines Grossteils des EU-Binnenmarktrechts im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) durch die EFTA-Staaten Island/ Liechtenstein und Norwegen erreichten diese Staaten den gegenseitigen diskriminierungsfreien Zugang zum Binnenmarkt der 15 EU-Mitgliedstaaten. Im Vorfeld der Teilnahme Liechtensteins am EWR standen neben der Personenfreizügigkeit und des Grunderwerbs insbesondere Fragen der Auswirkungen des EWR-Rechts auf das liechtensteinische Gesellschaftsrecht zur Diskussion. Die hier vorliegende Arbeit stellt sich zur Aufgabe/ den Benutzer in die Thematik nicht nur heranzuführen, indem über Ziel und Zweck der über dreissigj ährigen Rechts-angleichung im Bereich des Gesellschaftsrechts in Europa informiert wird, sondern es werden auch die für das Verständnis notwendigen Grundlagen des EG- wie auch EWR-Rechts erläutert. Des weiteren wird die Anpassungs- und Umsetzungspflicht hinsichtlich des von Liechtenstein zu übernehmenden EWR-Acquis im Bereich des Gesellschaftsrechts konkretisiert. Der umfassendste Teil ist jedoch der Analyse der Auswirkungen des EWR-Abkommens und den zu übernehmenden EWR-Richtlinien auf das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) gewidmet. Auf Vorschriften über die Rechnungslegung und die Rechnungsprüfer wird nicht eingegangen. Es wird u. a. auf die notwendigen Anpassungen im Bereich der Offenlegung notwendiger Geschäftsurkunden gegenüber Dritten, die Gründerhaftung, die fiduziarische Gründung, die öffentliche Beurkundung, die Änderungen betr. die Aktiengesellschaft (Mindestkapital, Kapitalschutzregeln, Kapitalveränderung und Gleichbehand-lungsgebot) eingegangen. Ebenso wird die Einpersonen-Kapitalgesellschaft wie auch die neu in Liechtenstein einzuführende Rechtsform der sog. Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) erläutert. Der abschliessende Exkurs geht auf das Verhältnis zwischen den besonderen liechtensteinischen Gesellschaftsformen (Anstalt, Stiftung, und Treuunternehmen) und dem EWR-Recht wie auch auf die Problematik der Anerkennung dieser Gesellschaftsformen nach dem EWR-Beitritt Liechtensteins ein. Neben den Erläuterungen und Erklärungen zu einer Vielzahl der Richtlinienbestimmungen ermöglicht neben einem Stichwortverzeichnis die Gliederung der Arbeit in einzelne Abschnitte wie Offenlegung, Gründung von Kapitalgesellschaften, Gründungskapital, Kapitalschutzregeln etc. auch den schnellen Zugriff nur auf Teilfragen der Auswirkungen des EWR-Rechts auf das liechtensteinische PGR.

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1998

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