Der Subsumtionsirrtum
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Viac o knihe
Ausgangspunkt ist die herrschende Meinung, nach der ein Subsumtionsirrtum vorliegt, wenn der Täter «bei voller Kenntnis des Sachverhalts und des in Frage stehenden Tatumstandes das in diesem Fall einschlagende normative Tatbestandsmerkmal gleichwohl zu seinen Gunsten unrichtig auslegt». Ihr liegen zwei Prämissen zugrunde, denn sie geht davon aus, daß der Handelnde die Tatbestandsmerkmale auslegt und sie sieht die Möglichkeit eines Subsumtionsirrtums nur bei normativen Merkmalen. Der Bürger kennt aber die formellen Gesetze nicht und kann sie daher auch nicht auslegen; vielmehr orientiert er sich allein an den materiellen Normsätzen. Außerdem sind alle Merkmale normativ im Sinne der herrschenden Meinung und der Subsumtionsirrtum kann nicht auf einige Merkmale beschränkt werden. Er ist stattdessen zu definieren als jede Fehlvorstellung, die über die Kenntnis der Bedeutung der Tatumstände hinausgeht.