Die Societas Quoad Sortem
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Derjenige, der mit anderen eine Gesellschaft gründet oder einer bereits bestehenden Gesellschaft beitritt, steht - falls eine Bareinlage ausgeschlossen oder ihm nicht möglich ist - vor der Frage, in welcher Form er (Sach)beiträge leisten kann. In der Regel werden Sachen an die Gesellschaft übereignet oder ihr lediglich nutzungsweise überlassen. Weitgehend unbekannt ist dagegen die Möglichkeit, einen Vermögensgegenstand 'quoad sortem' also dem Werte nach in das Gesellschaftsvermögen einzubringen. Bei dieser Gestaltungsalternative bleibt der Gesellschafter formalrechtlich Eigentümer, während er im Innenverhältnis so behandelt wird, als hätte eine Übertragung zu Eigentum stattgefunden. Diese Einbringungsart kann gegenüber den konventionellen Formen Vorteile bieten. Die Monographie ist für alle an zivil- und gesellschaftsrechtlichen Fragen Interessierte bestimmt. Sowohl für den Gesellschafter und dessen steuerlichen Berater als auch für außenstehende Dritte werden die vielschichtigen Probleme, die bei dieser bislang wenig bekannten Einbringungsform auftreten, einer Lösung zugeführt.