Der Einsatz deutscher Streitkräfte im Ausland - verfassungs- und völkerrechtliche Schranken
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Viac o knihe
Ein Beschluß des Bundessicherheitsrates von 1982 besagt, daß das Grundgesetz einen Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Gebiets verbiete; die Streitkräfte dürften nur eingesetzt werden, wenn die Bundesrepublik selbst angegriffen werde. Die Bundesregierung erklärte noch 1987: «Das Operationsgebiet unserer Streitkräfte ist durch das Grundgesetz und die herrschende Rechtsauffassung klar auf das Nato-Gebiet begrenzt.» Inzwischen beschäftigt die Frage nach den Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr in Krisen- und Kriegsgebieten nicht mehr nur Bonner Spitzenpolitiker und Verteidigungsexperten. Der Ruf nach einer Neuinterpretation des Grundgesetzes wurde laut. Die politische Dimension der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr führt jedoch oft dazu, daß politische Interessenlagen mit verfassungsrechtlichen Vorgaben verwechselt werden. Deshalb müssen die verfassungs- und völkerrechtlichen Schranken für einen Außeneinsatz deutscher Streitkräfte aufgezeigt werden.