Die Befangenheit des Staatsanwalts
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Viac o knihe
Die Befangenheit des Staatsanwalts ist noch immer ein Dauerbrenner in Deutschland, zumal für Staatsanwälte – im Gegensatz zu Richtern – Befangenheitsvorschriften nicht existieren. Das ist unverständlich, zumal der Staatsanwalt in den meisten Verfahren richterähnliche Positionen einnimmt (§ 153 f. StPO; Strafbefehlsverfahren) und ebenfalls zur Neutralität verpflichtet ist. Demgegenüber hat der österreichische und schweizerische Gesetzgeber vor und nach den Reformen 2008 bzw. 2011 Vorschriften zur Befangenheit des Staatsanwalts erlassen, um einem befangenen Staatsanwalt begegnen zu können. Daneben verfügt die USA über eine jahrzehntelange Rechtsprechung und Kodifizierung im Hinblick auf die Befangenheit von Staatsanwälten. Das Werk beschäftigt sich erstmals mit einer ausführlichen rechtsvergleichenden Untersuchung der verschiedenen Länder und den jeweiligen theoretischen und praktischen Ansätzen zur Befangenheit des Staatsanwalts. Hierbei wird zunächst anhand praxisrelevanter Fallkonstellationen die Befangenheit des Staatsanwalts in Deutschland dargestellt und die in Rechtsprechung und Lehre hierzu entwickelten Lösungsansätze aufgezeigt. Sodann werden gleiche und ähnliche Fallkonstellationen des österreichischen, schweizerischen und amerikanischen Rechts gegenübergestellt. Durch diesen Vergleich können Ähnlichkeiten und Unterschiede hervorragend abgebildet werden. Gerade der Vergleich innerhalb der D-A-CH-Länder verdeutlicht, dass die Schaffung einer deutschen Regelung zur Befangenheit von Staatsanwälten dringend geboten ist! Der Vergleich zeigt aber auch die Schwachstellen der Befangenheitsvorschriften in Österreich, der Schweiz und den USA auf. Der Autor entwickelt durch die rechtsvergleichende Untersuchung sukzessiv eine Muster-Befangenheitsvorschrift, die Grundlage einer nationalen Befangenheitsvorschrift für Staatsanwälte in Deutschland ist, Grundlage einer europaweiten einheitlichen Regelung sein kann und durch ihre umfangreiche Kommentierung dem Rechtssuchenden stets wertvolle Anhaltspunkte gibt.