Die Hinzurechnungsbesteuerung als Instrument gegen Steuerumgehung
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Viac o knihe
Die Steuerbelastung als Standort- und betrieblicher Entscheidungsfaktor hat in den vergangenen Jahrzehnten erheblich an Gewicht gewonnen. Besonders bei mobilen Tätigkeiten ist die Gefahr der steuermotivierten Verlagerung aufgrund niedrige Transaktionskosten besonders groß. Wesentliches Instrument zur Verlagerung mobiler Tätigkeiten ist dabei die ausländische Kapitalgesellschaft. Durch getrennte Besteuerung von Gesellschaft und Gesellschafter, bei gleichzeitiger Freistellung der Dividende oder des Veräußerungsgewinns der ausländischen Kapitalgesellschaft, kann das ausländische Steuerniveau ins Inland importiert werden. Die in den vergangenen Jahren publik gewordenen Steuerplanungsmodelle von (US-) Großkonzernen wie Apple oder Google haben dabei aufgezeigt, dass es sich um ein weltweites Phänomen handelt. Die öffentlich gewordenen Steuerpraktiken waren Anstoß für die OECD, eine Initiative gegen Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) zu starten. Im Speziellen durch Aktionspunkt 3 des BEPS-Aktionsplans sollen oben skizzierte Verlagerungen mobiler Tätigkeiten, durch eine von den OECD-Staaten entwickelte Hinzurechnungsbesteuerung verhindert werden. Basierend auf den Aktionspunkt 3 zur Hinzurechnungsbesteuerung verabschiedete die EU am 21.6.2016 in den Art. 7 und 8 die Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD), eine für die Mitgliedstaaten bis zum 31.12.2018 verbindlich umzusetzende Hinzurechnungsbesteuerung. In Deutschland besteht bereits seit dem Jahre 1972 eine Hinzurechnungsbesteuerung, die im deutschen Außensteuergesetz (§§ 7-14 AStG) normiert ist. Diese kann ihrer Zweckbestimmung, der Verhinderung steuerinduzierter Verlagerung mobiler Tätigkeit, laut einhelliger Meinung in der Literatur allerdings nicht (mehr) gerecht werden. Sie gilt als überaltert, verfassungs- und europarechtlich bedenklich, sanktionierend und wenig treffsicher im Hinblick auf die Erfassung von ungewollten steuermotivierter Verlagerungen (Steuerumgehung). Ziel dieser Studie ist es, eine im Hinblick auf die Erfassung von Steuerumgehung treffsichere Hinzurechnungsbesteuerung zu entwickeln, die zu ökonomisch effizienten und rechtlich zulässigen Ergebnissen führt, und mit dieser als Maßstab zu bewerten, ob die Kritik an der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung berechtigt ist und inwieweit die Initiativen der OECD und EU bei Umsetzung der freigelegten Kritik an der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung abhelfen können. Mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Gegenüberstellung wird die Umsetzung einer Initiative empfohlen und der weitere Reformbedarf benannt.