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Tarifverhandlung und Streik als Menschenrechte

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In einem Akt richterlicher Rechtsfortbildung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Tarifverhandlung und Streik als konventionsrechtlich verbriefte Menschenrechte anerkannt. Die Rechtsprechungswende zur Koalitionsfreiheit des Art. 11 EMRK stellt das kollektive Arbeitsrecht der Vertragsstaaten vor neue Herausforderungen, scheint sie doch tragende Prinzipien des deutschen Tarif- und Arbeitskampfrechts in Frage zu stellen: Lässt sich das gewerkschaftliche Streikmonopol konventionsrechtlich rechtfertigen? Ist das Tarifbezugserfordernis mit Art. 11 EMRK zu vereinbaren? Um diese für die Rechts- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland grundlegenden Fragen zu beantworten, untersucht der Autor Schutzbereich und Einschränkbarkeit des Menschenrechts auf Tarifverhandlung und Streik aus Art. 11 EMRK. Die Arbeit nimmt auch den öffentlichen Dienst in den Blick und beleuchtet die Auswirkungen von Art. 11 EMRK auf das Beamtenstreikverbot in Deutschland.

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2017

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