Wertpapiere im antiken und frühmittelalterlichen Rechte.
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Viac o knihe
Außer als Beweismittel und als Mittel des Vertragsabschlusses (dispositive Urkunde) kennt das moderne Recht die Urkunde noch in der juristischen Funktion eines Wertpapieres. Ein Wertpapier ist eine Urkunde insofern, als ihr Besitz für die Ausübung des in ihr verbrieften Rechtes wesentlich ist. Wo eine Urkunde ein vollkommenes Wertpapier ist, wie z. B. das moderne Inhaberpapier, da entsteht das verbriefte Recht dadurch, daß der Berechtigte den Besitz der Urkunde erlangt, es wird übertragen dadurch, daß der Erstberechtigte einem anderen den Besitz der Urkunde verschafft, es wird ausgeübt dadurch, daß der Berechtigte den Besitz der Urkunde durch Vorweisung derselben dartut und es erlischt dadurch, daß die Urkunde dem Verpflichteten zwecks Vernichtung überliefert wird. (Aus der Einleitung)