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Die Entwicklung des Finanzwesens und der Verwaltung Zürichs im ausgehenden 16. und im 17. Jahrhundert

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Im 17. Jahrhundert entwickelte sich Zürich vom verschuldeten und von fremden Geldern abhängigen zum kapitalstarken Staatswesen, das im 18. Jahrhundert einträgliche Kreditgeschäfte tätigen sollte. Der Autor verlegt das Gewicht auf die Dynamik des Finanzgeschehens, - statt von einem «ausserordentlichen Haushalt» zu sprechen - und zeigt damit, welche Leistungen der Staatshaushalt im 17. Jahrhundert zu vollbringen vermochte. Entsprechend dem kaufmännischen Geist in der Finanzwirtschaft finden wir rationales Denken in der Verwaltung: Arbeitsteilung und Spezialisierung, Entzug der Mitinhaberschaft am Staat von den Beamten, usw. Getragen waren diese Bemühungen von einer kleinen Gruppe, den Inhabern der zentralen Ämter, deren Aktivität vielerorts auf Widerstand stiess. Die Geistlichen aber vertraten eine andere Art von Staatlichkeit. Sie betonten immer wieder die göttliche Basis als einen Teil der Verwaltung (säkularisierte Güter). So konnte schliesslich von einer gegenseitigen Befruchtung der kaufmännisch-rationalen Finanzwirtschaft und des sittlich-reformatorischen Geistes gesprochen werden. Zu Ende des 17. Jahrhunderts finden wir dann einen gegenüber dem Spätmittelalter stark gewandelten Staat vor. Das sich im Haushalt bekundende Wirtschaftliche trat als eigenständiges Element neben das Politische, Rechtliche. Die Strukturen des städtischen Burger- und Zunftstaates sind durch den vor sich gegangenen Aufbau eines Verwaltungsstaates verwischt.

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1971

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