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Internationales Investitionsschutzrecht und Menschenrechte

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Das internationale Investitionsschutzrecht hat sich in den vergangenen fünfundzwanzig Jahren rasant entwickelt. In der heutigen Zeit kommt dem Rechtsgebiet eine herausragende Bedeutung für die Weltwirtschaft zu. Geprägt wird es insbesondere durch die weltweit über 3.000 bestehenden bi- und multilateralen Investitionsschutzabkommen. Die zumeist bilateralen Abkommen verfolgen das Ziel eines umfassenden Schutzes ausländischer Direktinvestitionen vor negativen gaststaatlichen Eingriffen. Parallel zum Investitionsschutzrecht hat sich in den letzten Jahrzehnten der internationale Menschenrechtsschutz erheblich fortentwickelt. Gegenwärtig bekennen sich nahezu alle Staaten der Welt zumindest äußerlich zu der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Nichtsdestotrotz haben Staaten, die sowohl Vertragsparteien von Investitionsschutzabkommen sind, denen aber auch Verantwortung für den Schutz von Menschenrechten zukommt, in der Vergangenheit ihr Augenmerk im Wesentlichen auf den Investitionsschutz gelegt. Der Schutz von Menschenrechten fand bisher nur sehr selten Eingang in Investitionsschutzabkommen. Diese in den letzten Jahrzehnten üblich gewordene vertragliche Zusicherung eines umfassenden Investorenschutzes birgt freilich die Gefahr, dass Gaststaaten in eine Konfliktsituation mit ihren menschenrechtlichen Schutzpflichten geraten können. So können gaststaatliche Regulierungsmaßnahmen zum Schutz der Menschenrechte mit den eingegangenen investitionsrechtlichen Schutzverpflichtungen aus den Investitionsschutzabkommen in ein besonderes Spannungsverhältnis geraten. Das Thema und die Untersuchung sind an der Schnittstelle zwischen dem internationalen Investitionsschutzrecht und dem internationalen Menschenrechtsschutz angesiedelt. Rechtsprobleme, die sich aktuell aus dem Zusammentreffen der beiden völkerrechtlichen Rechtsgebiete ergeben, werden beschrieben und es werden sowohl für den Bereich Reform der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit als auch für die Gestaltung zukünftiger Investitionsschutzabkommen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, die darauf gerichtet sind, eine Harmonisierung im Spannungsverhältnis zwischen dem Investitions- und dem Menschenrechtsschutz herbeizuführen. Des Weiteren werden die Verantwortlichkeiten der Akteure – Staaten wie Unternehmen – für den Schutz der Menschenrechte beleuchtet. Dabei treten folgende Themenfelder in den Vordergrund: Rechtsnatur und Durchsetzung der Menschenrechte, Menschenrechtsverpflichtungen von transnationalen Unternehmen, Menschenrechtsverletzungen, Corporate Social Responsibility im Bereich der Menschenrechte.

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2016

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