Gestapo-Verbrechen im Landkreis Burgdorf und das Schwurgerichtsverfahrens in Lüneburg von 1950
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Im Februar 1950 verurteilte das Schwurgericht Lüneburg zwei Kriminalbeamte des früheren Außenpostens der Geheimen Staatspolizei in Celle zu Freiheitsstrafen. In zwei Dutzend Fällen hatte das Gericht nachgewiesen, dass die Angeklagten während des letzten Kriegsjahres Menschen bei Verhören geschlagen und misshandelt hatten. Die Staatsanwaltschaft bewerte die verhandelten Vorfälle als „Spitze eines Eisberges“. Zum Bezirk des Celler Gestapo-Büros zählte auch der Landkreis Burgdorf. Die hier im Sommer 1944 durchgeführte Razzia in mehreren Wohnlagern von Zwangsarbeitern führte zur Verhaftung von 300 Ukrainern und Polen, die in der Turnhalle von Burgdorf über mehrere Wochen hinweg verhört und dabei auch geschlagen worden waren. Den Frauen und Männern war die Gründung einer Widerstandsbewegung unterstellt worden. 40 Personen wurden in das Konzentrationslager Neuengamme überwiesen, 31 von ihnen hingerichtet. Die „Ukrainer-Aktion“ war einer der zentralen Fälle, die 1950 im Mittelpunkt der Verhandlung in Lüneburg standen. Seit 1947 hatte das Team der britischen Besatzer zur Ermittlung von Kriegsverbrechen Aussagen von Zeugen aufgenommen. Historiker Ralf Bierod erläutert, weshalb das Gericht 1950 Lynchmorde an polnischen Zwangsarbeitern sowie zahllose Überstellungen von Personen in Konzentrationslager nicht zur Anklage bringen konnte. Mit seiner regionalhistoriographischen Fokussierung auf den Einzelfall legt der Autor anschaulich Zeugnis über die alltäglichen Grausamkeiten im NS-Regime ab und zeigt die Verstrickungen von Justiz und Zivilbevölkerung auf.