Die Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 StGB
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Viac o knihe
Das Werk mit dem Titel „Die Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 StGB“ behandelt einen Straftatbestand, der aufgrund seiner besonderen Täter-Opfer-Beziehungen regelmäßig eine hohe Medienpräsenz sowie sich anschließende Diskussionen und Anteilnahme in der Öffentlichkeit erfährt. Seit ihrer letztmaligen Überarbeitung durch das 6. StrRG im Jahr 1998 findet sich die dem gesteigerten Schutz bestimmter Personengruppen gewidmete Strafvorschrift unverändert in der gegenwärtigen Fassung unter § 225 StGB normiert. Eine umfassende Untersuchung der Voraussetzungen dieses Tatbestandes mit ihren Problemfeldern sowie Anwendungsfällen vorzunehmen und dabei auf aktuelle Entwicklungen einzugehen, entspricht der Zielsetzung des Verfassers. Begonnen wird die Ausarbeitung mit einem Abschnitt zu der Entstehung und den nachfolgenden Entwicklungsstufen der in dem Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich von 1871 noch nicht enthaltenen besonderen Strafbestimmung. Anhand von historischen Quellen werden der Weg zu einer erstmaligen strafgesetzlichen Normierung im Jahr 1912 sowie die sich anschließende Fortentwicklung mit mannigfaltigen Reformentwürfen neben einigen tatsächlich erfolgten Gesetzesänderungen bis zu der Neufassung im Jahr 1998 aufgezeigt. Der Hauptteil des Werkes enthält eine ausführliche Erörterung und Veranschaulichung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 225 StGB. Dies impliziert vorwiegend eine Untersuchung des geschützten Personenkreises, der in Betracht kommenden besonderen Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Tätern und ihren Opfern sowie der erfassten Tatbegehungsformen. Da die Bestimmung der Bedeutung zahlreicher Tatbestandsmerkmale im juristischen Schrifttum sowie der Rechtsprechung zumindest in Teilbereichen nicht einheitlich vorgenommen wird, nimmt der Verfasser zu den verschiedenen Gedankengängen Stellung und entwickelt eigene Lösungsansätze. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Anforderungsprofil der Modalität des Quälens sowie der Frage, ob diesbezüglich auch rein seelische Auswirkungen für ein Opfer Berücksichtigung erlangen können. Dem inbegriffen ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem aus einem Revisionsbeschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. Juli 2008 abgeleiteten Gedanken der Aufstellung von Mindestanforderungen bezüglich des Alters potenzieller Tatopfer für die Möglichkeit, dass sie seelische Leiden in Gestalt von Todesangst empfinden können.