Strafvollstreckung und Strafvollzug im internationalen Strafrecht
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Viac o knihe
Die internationale Strafgerichtsbarkeit hat seit Beginn der 1990er Jahre eine bemerkenswerte Renaissance erlebt. Dies bedeutet zugleich, dass erstmals seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges wieder Strafen zu vollstrecken sind, die nicht von nationalen Gerichten verhängt wurden. Die Strafen der internationalen Strafgerichte wie des ICTY, ICTR und des ICC werden nicht von diesen selbst, sondern von und in Drittstaaten vollstreckt. Dadurch ergibt sich ein schwierig zu durchdringendes Geflecht an Normen, die die Vollstreckung und den Vollzug der Strafen der internationalen Strafgerichte betreffen. Die von den internationalen Strafgerichten Verurteilten finden sich dadurch in einer rechtlichen Grauzone wieder. Nicht einmal eine Bindung an elementare Menschenrechte, wie sie etwa in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert werden, ist gesichert. Auch in Deutschland werden Strafen der internationalen Strafgerichte vollstreckt. Befinden sich in deutschen Gefängnissen etwa Gefangene, deren rechtlicher Status unklar ist? Der Autor untersucht dieses Regelungsgeflecht und gibt Antworten auf die drängenden Fragen. Er betrachtet die aufgeworfenen Fragen dabei nicht nur aus deutscher, sondern auch aus der Perspektive anderer Vollstreckungsstaaten. Insbesondere die Bindung an elementare Menschenrechte der Vollstreckungsstaaten und der internationalen Strafgerichte selbst werden untersucht. Besondere Beachtung finden die in Deutschland vollstreckten Strafen: Hier gibt der Autor praktische Hinweise zum Umgang mit der kleinen Gruppe der von den internationalen Strafgerichten Verurteilten. Das Buch bietet damit erstmals einen konzisen Überblick über die gesamte Problematik der Vollstreckung und des Vollzugs der Strafen der internationalen Strafgerichte.