Die Anordnungsbefugnis des § 1 VOB-B im Verhältnis zum kommunalen Vertretungsrecht
Autori
Viac o knihe
Gemeinden sind häufig Auftraggeber von Bauleistungen. Hierbei sind sie an die Regeln des privaten Baurechts, des allgemeinen Zivilrechts und des Kommunalrechts gebunden. Als öffentlicher Auftraggeber sind die Gemeinden insbesondere zur Anwendung der VOB/B verpflichtet. Die Anordnungsrechte des § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B ermöglichen es dem Bauherrn, auch nach Vertragsschluss Änderungen an der Leistung bzw. dem Leistungsumfang anzuordnen. Diese Anordnungen lösen Vergütungsfolgen aus. Insofern stellen Anordnungen nach § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B Verpflichtungserklärungen dar. Bei der Abgabe von Verpflichtungserklärungen der Gemeinde sind kommunalrechtliche Vorschriften zu beachten. So haben der Bürgermeister bzw. die nach der jeweiligen Gemeindeordnung zuständige Person bestimmte Vorgaben, wie beispielsweise die Schriftform und handschriftliche Unterschrift, zu beachten. Diese Vorgaben gelten nicht für den Sonderfall der „Geschäfte der laufenden Verwaltung“, die ebenfalls unter Berücksichtigung baurechtlicher Besonderheiten bearbeitet werden. In der Rechtsprechung und Literatur herrscht Uneinigkeit darüber, ob die kommunalrechtlichen Vorschriften für Verpflichtungserklärungen materielles Vertretungsrecht oder Formvorschriften darstellen. Diese Unterscheidung hat jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung und die Rechtsfolgen bei einer Nichtbeachtung bzw. einem Verstoß gegen das Kommunalrecht. Diese Abhandlung zeigt auf, dass es sich bei den Vorschriften für Verpflichtungserklärungen von Gemeinden um Formvorschriften handelt. Diese Abhandlung stellt die Rechtsnatur der kommunalrechtlichen Vorschriften für Verpflichtungserklärungen und die sich hieraus ergebenden konkreten Rechtsfolgen dar. Es werden hierbei sowohl die Besonderheiten des privaten Baurechts als auch die Widersprüche in der Rechtsprechung dargestellt. Daneben werden die gemeindeinternen Konsequenzen für die jeweils handelnden Personen, von disziplinarrechtlichen Sanktionen bis hin zu Schadensersatzansprüchen, sowie Versicherungsmöglichkeiten der Gemeinden behandelt. Insofern nimmt diese Abhandlung ein sehr praxisrelevantes Problem zum Anlass, den Stand der Diskussion umfassend aufzuarbeiten und Lösungsvorschläge für die Baupraxis darzustellen. Zum Autor: Dr. Bastian Hirsch, Studium der Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen, war als Jurist bei der Landesverwaltung Baden-Württemberg und danach als Rechtsanwalt in einer namhaften deutschen Baurechtskanzlei tätig. Gegenwärtig ist er Rechtsanwalt in einer renommierten Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main. Herr Dr. Hirsch ist durch zahlreiche Veröffentlichungen in Fachmedien ausgewiesen.