Die Verpfändung von Anteilen einer GmbH & Co. KG
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Viac o knihe
Das Pfandrecht an Anteilen einer GmbH & Co. KG hat neben der Kreditsicherung im Konzern vor allem beim fremdfinanzierten Anteilskauf und beim fremdfinanzierten Unternehmenskauf sowie bei Immobilienportfoliotransaktionen eine hohe praktische Bedeutung. Obwohl sich das Pfandrecht einer solchen Beliebtheit erfreut, sind es insbesondere die Beurkundungskosten, die die Verpfändung in negativer Weise belasten. Eine Ursache für steigende Beurkundungskosten ist die Unsicherheit bezüglich der Beurkundungsbedürftigkeit des Kommanditanteils. Es existiert keine höchstrichterliche Rechtsprechung, die sich mit der Frage auseinandersetzt, ob bei einer gleichzeitigen Verpfändung von Anteilen einer GmbH & Co. KG die ansonsten formfrei zu verpfändenden Kommanditanteile der notariellen Beurkundung bedürfen. Auch im Schrifttum finden sich nur vereinzelte wenig aussagekräftige und dogmatische Auseinandersetzungen mit dieser Thematik. Angelehnt an die höchstrichterliche Rechtsprechung und die herrschende Lehre zur gleichzeitigen Veräußerung von An-teilen an einer GmbH & Co. KG werden auch bei der gleichzeitigen Verpfändung die Kommanditanteile in der Regel notariell beurkundet. Nicht selten fällt in diesem Zusammenhang das Schlagwort „Beurkundungstourismus“. Eine Reise, vorzugsweise in die Schweiz, soll eine Kostenexplosion verhindern. Im Rahmen dieser Studie wird untersucht, ob es bei dem Grundsatz der form-freien Verpfändung der Kommanditanteile bleibt, selbst wenn bei einer GmbH & Co. KG die Geschäftsanteile der GmbH mit verpfändet werden.