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Die zivilrechtliche Erwachsenenfürsorge des 19. Jahrhunderts

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Im Jahre 1992 wurde die Gesetzesänderung bezüglich der Fürsorge über Erwachsene als Reform des Jahrhunderts gefeiert. Die neue Konzeption der Erwachsenenfürsorge brach mit der jahrhundertelangen Tradition, die den Betroffenen als Gefahr für sich, für Dritte und auch für den Rechtsverkehr und ihn als Objekt der staatlichen Fürsorge angesehen hatte und nicht als das, was er war, nämlich ein Träger von Grundrechten, der Hilfe nötig hatte und einen Freiheitsanspruch gegen ungewollte staatliche Fürsorge. Es fällt auf, dass die historischen Vorläufer des fürsorglichen Schutzes für Volljährige, die aufgrund verschiedener Defizite ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, bislang nur sehr rudimentär erforscht wurden. Man stößt bei der Literaturrecherche lediglich auf einige ältere Arbeiten, die sich jedoch alle schwerpunktmäßig mit der Vormundschaft und Pflegschaft über Minderjährige beschäftigen. Die zivilrechtliche Erwachsenenfürsorge hat bislang kaum wissenschaftliches Interesse gefunden. Die Autorin will deshalb versuchen, diese bestehende Lücke zumindest für die vier ausgewählten Gesetzesbücher des 19. Jahrhunderts, den Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis, das Preußische Allgemeine Landrecht und die Vormundschaftsordnung, den Code Civil und das die Erwachsenenfürsorge vereinheitlichende Bürgerliche Gesetzbuch zu schließen.

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2013

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