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Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

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Das Recht der Vermögensübergaben gegen Versorgungsleistungen ist komplex und aufgrund seiner langen, richterrechtlichen Entwicklung schwer zu überblicken. Im Ergebnis bietet es eine steuerprivilegierte Möglichkeit zur Übertragung familiären Vermögens, insbesondere von Familienunternehmen, im Zuge vorweggenommener Erbfolge. Die Vorzüge des Instituts kommen zum einen durch eine effektive Besteuerungslücke zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer und zum anderen durch einen einkommensteuerlichen Steuersatzeffekt zustande. Durch das JStG 2008 und den IV. Rentenerlass sollte das Rechtsinstitut wieder klarere Konturen erhalten und „auf seinen Kernbereich zurückgeführt“ werden. Dieser Versuch von Gesetzgeber und Finanzverwaltung dient als Anlass zu einer umfassenden Überprüfung der Materie. Aus der über 100jährige Entstehungsgeschichte wird dabei ersichtlich, dass der Anwendungsbereich immer weiter ausgedehnt wurde. Abgesehen davon änderte sich die zugrunde liegende Dogmatik. Nach Darstellung der Entwicklung bis hin zur Rechtslage de lege lata wird auf die ansonsten in diesem Zusammenhang kaum behandelte Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit solcher richterrechtlicher Institute eingegangen. Des Weiteren werden im Schwerpunkt die steuerrechtlichen Konsequenzen von Vermögensübergaben gegen Versorgungsleistungen auf den Prüfstand gestellt. Ausgehend von der genutzten, effektiven Besteuerungslücke zwischen Schenkung- und Einkommensteuer wird untersucht, in welchem Verhältnis beide Steuerarten zueinander stehen und ob demnach eine solche Lücke überhaupt bestehen dürfte. Im Anschluss an diese systematische Frage wird auf die Behandlung von Übergabeverträgen jeweils innerhalb der beiden beteiligten Steuerarten eingegangen, wobei der schenkungsteuerlichen Würdigung des Rechtsinstituts in der herkömmlichen Literatur bislang kaum Beachtung geschenkt wurde. Dabei wird darauf eingegangen, ob die Behandlung von Versorgungsleistungen je nach Typus der Auflagenschenkung korrekt ist. Des Weiteren wird ergründet, inwiefern Auflagenschenkungen tatsächlich mit gemischten Schenkungen hinreichend vergleichbar sind, dass eine schenkungsteuerliche Gleichbehandlung nach der Wertermittlungsmethode vorzunehmen ist. Die Überprüfung der einkommensteuerlichen Seite wirft eine Vielzahl an Widersprüchen auf. Insbesondere die erst vor Kurzem eingeführten Bestimmungen zur Abziehbarkeit der Versorgungsleistungen als Sonderausgaben sind in einer Vielzahl der Fälle gemessen am Telos des Instituts sinnwidrig. Es werden eigene Lösungsansätze formuliert, die zu einem verfassungskonformen und widerspruchsfreien Anwendungsbereich führen. Im Anschluss daran wird auf Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt eingegangen und dargelegt, warum diese Vertragsvariante nicht dazu in der Lage ist, eine ersatzlose Streichung der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen zu kompensieren.

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2012

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