Der Begriff „Bestellung“ im deutschen und europäischen Fernabsatz- und E-Commerce-Recht
Autori
Viac o knihe
Gegenstand des Buches ist die Auslegung des Begriffes „Bestellung“ im europäischen und deutschen Fernabsatz- und E-Commerce-Recht, wenn dieser Begriff im Zusammenhang mit dem Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer sonstigen Leistung verwendet wird. Gemeint ist die Bestellung von Waren oder Leistungen. In diesem Rahmen werden aus dem europäischen Recht Art. 7 und 9 RL 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie) sowie Art. 10 und 11 RL 2000/31/EG (E-Commerce-Richtlinie) und aus deutschem Recht §§ 241a und 312e BGB (jetzt: § 312g BGB) als auslegungsrelevante Normen herangezogen. Dass die Auslegung des Begriffes „Bestellung“ in diesen Normen einer näheren Untersuchung bedarf, zeigt bereits der Umstand, dass sowohl die Europäische Kommission in ihrem Vorschlag für eine Fernabsatzrichtlinie als auch die deutsche Bundesregierung in ihrem Entwurf für ein Schuldrechtsmodernisierungsgesetz zunächst eine Legaldefinition für den Begriff „Bestellung“ vorgesehen hatten, die jedoch im Verlaufe des Rechtsetzungsverfahrens wieder gestrichen wurde. Zudem ergibt der Blick auf den aktuellen Forschungsstand, dass die Bedeutung dieses Begriffes zumindest im deutschsprachigen Schrifttum entweder umstritten ist oder noch nicht Gegenstand einer eingehenden Untersuchung gewesen ist. Das Ergebnis der Auslegung soll in erster Linie die Frage beantworten, welche materiell-rechtliche Bedeutung eine Bestellung für den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung einer bestimmten Ware bzw. Erbringung einer bestimmten Leistung hat. Dabei sind zwei grundlegende Auslegungsalternativen denkbar. Zum einen könnte der Begriff „Bestellung“ für den Abschluss eines solchen Vertrages konstitutiv sein, indem er die Vertragserklärung im rechtstechnischen Sinne (d. h. das Vertragsangebot und/oder die Annahme eines solchen Angebotes) bezeichnet. Zum anderen könnte der Begriff „Bestellung“ losgelöst von den Voraussetzungen für den Abschluss eines solchen Vertrages auszulegen sein und neben der Vertragserklärung weitere Erklärungen erfassen, z. B. Erklärungen, die einen Vertragsabschluss lediglich vorbereiten und/oder nur auf die Herbeiführung eines tatsächlichen Erfolgs gerichtet sind, ohne dass darin der Wille zum Ausdruck kommen muss, eine vertragliche Verpflichtung einzugehen. Die Untersuchung endet mit einer zusammenfassenden Betrachtung, die u. a. Handlungsempfehlungen an den Richtliniengeber und deutschen Gesetzgeber für Änderungen der Terminologie in den auslegungs-relevanten Normen beinhaltet.