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Das Demonstrations- und Propagandaverbot der Regel 51.3 der Olympischen Charta

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„Das Demonstrations- und Propagandaverbot der Regel 51.3 der Olympische Charta“ Am 13. Juli 2001 erteilte das Internationale Olympische Komitee (IOC) Peking den Zuschlag zur Ausrichtung der 29. Olympischen Sommerspiele in der Zeit vom 8. bis 24. August 2008. Bereits im Vorfeld der Entscheidung war dabei deutliche Kritik an der chinesischen Menschenrechtspolitik aufgekommen. Von Seiten der Menschenrechtsorganisation wurde auf die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in China, wie z. B. Folter, Zensur, Einschränkung der religiösen Freiheiten, Unterdrückung ethnischer Minderheiten, sowie die Praktizierung der Todesstrafe hingewiesen. Derartige Menschenrechtsverletzungen stellen einen Angriff auf die Kernprinzipien der Olympischen Charta dar, in der auch die Menschenwürde und der Respekt für universelle ethnische Prinzipien fest verankert sind. Daher wurde vermehrt infrage gestellt, ob China der geeignete Gastgeber für die Olympischen Spiele ist. Die Befürworter der Entscheidung hingegen erhofften sich, dass die Veranstaltung der Olypmpischen Spiele zu einer Verbesserung der Menschenrechtssituation in China beitragen könnte. Anlässlich der gewaltsamen und kompromisslosen Niederschlagung der am 10. März 2008 begonnenen anti-chinesischen Proteste in Tibet verstärkte sich die Kritik und trat erneut in den Fokus der Öffentlichkeit. Im Rahmen der aufkommenden gesellschaftlichen und politischen Debatte wurden vermehrt Boykottdrohungen laut und es trat verstärkt die Frage in den Vordergrund, wie die teilnehmenden Athleten während der Olympischen Spiele ihren Protest gegen das chinesische Vorgehen in Tibet zeigen können. Dabei wurde insbesondere über die Zulässigkeit der verschiedenen Möglichkeiten eines symbolischen Protests während der Olypmischen Spiele diskutiert. Inwiefern solche Protestaktionen während der Olympischen Spiele jedoch mit der Olympischen Charta konform gehen, war bis dato gänzlich unklar. Dabei trat insbesondere Regel 51.3 der Olympischen Charta in den Vordergrund der Diskussion. Regel 51.3 der Olympischen Charta untersagt ihrem Wortlaut nach an den olympischen Stätten, Austragungsorten oder in anderen olympischen Bereichen jede Demonstration oder politische, religiöse oder rassistische Propaganda. Trotz der intensiv geführten gesellschaftlichen und politischen Debatte über das Demonstrations- und Propagandaverbot der Regel 51.3 sind die rechtswissenschaftlichen Aspekte dabei bislang kaum beleuchtet worden und daher weitgehend ungeklärt. EIn Grund hierfür ist sicherlich die Tatsache, dass es trotz der im Vorfeld geführten Debatte letztlich nicht zu politischen Manifestationen während der Olympischen Spiele gekommen ist. Zentraler Gegenstand dieser Untersuchung ist daher die rechtswissenschaftliche Aufarbeitung des Demonstrations- und Propagandaverbots der Regel 51.3.

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2011

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