Die Verantwortlichkeit des gutgläubigen Besitzers
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Viac o knihe
In der schuldrechtlichen Doktrin wird verschiedentlich auf Widersprüche zwischen dem Haftungsprivileg des gutgläubigen Besitzers von Art. 938 ZGB und den bereicherungsrechtlichen Regeln hingewiesen. Während der gutgläubige Besitzer, der eine fremde Sache gemäss seinem vermuteten Recht gebraucht und nutzt, dem Berechtigten nach Art. 938 Abs. 1 ZGB keinen Ersatz schuldet, muss der Kondiktionsschuldner nach Art. 62 Abs. 1 OR dem Gläubiger auch die gezogenen Nutzungen erstatten. Bei der Rückabwicklung ungültiger synallagmatischer Verträge führt die Anwendung von Art. 938 ZGB auf die gezogenen Nutzungen zu unsachgemässen Resultaten. Die mit dem Haftungsprivileg des gutgläubigen Besitzers von Art. 938 ZGB verbundenen Widersprüche sind Thema der vorliegenden Arbeit. Im ersten Teil wird der historische Ursprung der besitzesrechtlichen Verantwortlichkeitsregeln näher betrachtet, dann wird die Verantwortlichkeit des Besitzers in den Nachbarländern Deutschland, Österreich und Frankreich dargestellt. Zuletzt wird auf die Entstehungsgeschichte des Art. 938 ZGB eingegangen. Der zweite Teil beschäftigt sich mit dem Anwendungsbereich, den Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des Art. 938 ZGB. Ausgehend von den gefundenen Ergebnissen werden Widersprüche und deren Lösungsmöglichkeiten erörtert.