Die Behandlung von Verschwendern und Geisteskranken im frühneuzeitlichen Territorialstaat (1495 - 1806)
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Viac o knihe
Das vorherrschende Bild von der rechtlichen Fürsorge für Erwachsene während der frühen Neuzeit stellt sehr einseitig auf das vom römischen Recht beeinflusste Vormundschaftsrecht ab. Während dies wohl zumindest für die Theorie des gemeinen Rechts zutreffend ist, sah die Praxis dagegen deutlich vielgestaltiger aus. Denn neben den traditionellen oder reformationsrechtlichen Regelungen waren zu bevormundende Erwachsene - und hier insbesondere Verschwender und Geisteskranke - mitunter auch einer von ordnungs- oder policeyrechtlichen Interessen geprägten Gesetzgebung der jeweiligen Territorialstaaten und Obrigkeiten unterworfen. So war in der Praxis hier nicht selten der Anwendungsbereich mehrerer ganz unterschiedlicher Regelungskomplexe eröffnet. Der Verfasser stellt zunächst in einem Überblick die allgemeinen (gemeinrechtlichen) Grundsätze des Vormundschaftsrechts und der rechtlichen Fürsorge für Erwachsene dar. Im Anschluss hieran wird beispielhaft anhand des Kurfürstentums Mainz und des Herzogtums Württemberg die rechtliche Gemengelage der einzelnen Regelungen skizziert, denen zu bevormundende Erwachsene in der frühen Neuzeit unterworfen waren. Ausgehend von den Ergebnissen einer qualitativen Fallstudie werden hierbei zunächst die einzelnen Normen zusammengestellt, sowie deren Zweck und Inhalt analysiert. Im Weiteren werden anhand einer Reihe praktischer Fallbeispiele die konkreten Maßnahmen dargestellt, die bei der Behandlung der betroffenen Personengruppen auch tatsächlich zur Anwendung kamen. Diese reichten von der bloßen Bestellung eines Vormunds über die Anwendung eines abgestuften Maßnahmenkatalogs bis hin zur Zuchthauseinweisung zum Zwecke der Sozialdisziplinierung. In einer abschließenden Diskussion geht der Verfasser auf die Motive zum Erlass von gegen Verschwender und Geisteskranke gerichteten policeyrechtlichen Bestimmungen und deren Umsetzung ein. Daneben widmet er sich auch der Frage, inwieweit es bei einem Nebeneinander verschiedener Normen/Praktiken zu einer so genannten Anwendungskonkurrenz gekommen ist und wie diese in der Praxis - zum Teil abhängig von der sozialen und gesellschaftlichen Stellung der Betroffenen - konkret gelöst wurde.