Die Auswirkungen des Unionsrechts auf den deutschen Rettungsdienst
Autori
Viac o knihe
Das Buch beschäftigt sich mit aktuellen Fragen des Vergaberechts im Bereich Rettungsdienst. Über Jahrzehnte hinweg war dieser Bereich dem Wettbewerb völlig entzogen. Die zunehmende Europäisierung des Wirtschaftsrechts hat auch diesen Bereich erfasst. Die Europäische Kommission verklagte die Bundesrepublik Deutschland wegen mangelnder Transparenz bei der Vergabe rettungsdienstlicher Aufträge. Warum ist der Rettungsdienst bislang vom Wettbewerb förmlich abgeschottet worden? Gefährdet mehr Wettbewerb und eine transparente Auftragsvergabe den deutschen Rettungsdienst? Welche Möglichkeiten sehen das deutsche und das europäische Recht, diesen hochsensiblen Bereich dem Wettbewerb zuzuführen ohne praktische Besonderheiten zu vernachlässigen? Zu Beginn wird die historische Entwicklung des Rettungsdienstes in Deutschland aufgezeigt und die bisherige Rechtsprechung betreffend den Wettbewerb im Bereich Rettungsdienst analysiert. Im Rahmen der Untersuchung wird auch auf die verschiedenen Finanzierungsmodelle eingegangen und erörtert, ob europarechtliche Ausnahmevorschriften die Anwendung des Vergaberechts auf den Rettungsdienst verhindern können. Hierbei werden die aktuellen Probleme aufgezeigt, die das sehr wirtschaftlich orientierte Vergaberecht für diesen Bereich mit sich bringt. So verstößt die grundsätzliche Privilegierung von Hilfsorganisationen gegen geltendes Recht. Gleichwohl muss der wichtige Beitrag am Katastrophenschutz, den die Hilfsorganisationen leisten, auch bei künftigen Vergaben angemessen berücksichtigt werden. Auch wenn das Vergaberecht sehr wirtschaftlich orientiert ist, gibt es hierfür Möglichkeiten. Für die Drucklegung wurde das im April ergangene Urteil des EuGH, betreffend die Ausschreibungspflicht von Dienstleistungskonzessionen berücksichtigt. Schließlich wird untersucht, wie künftige Vergabeverfahren ausgestaltet werden können und ob im Bereich Rettungsdienst tatsächlich eine Dienstleistungskonzession vorliegt. Die im September 2010 gehaltenen Schlussvorträge der Generalanwaltschaft am EuGH in einem laufenden Verfahren wurde hierbei ebenso berücksichtigt.