In dubio pro vita? die Patientenverfügung
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Sterben gehört zum natürlichen Kreislauf des Lebens. Viele Menschen sehen jedoch dem Lebensende mit Angst und Sorge entgegen. Sie fürchten sich davor, Schmerzen erdulden zu müssen und dass das Leben kein Ende finden wird, das frei von Leiden ist. In unserer heutigen Gesellschaft werden die Umstände, die mit dem Sterben und dem Tod in Zusammenhang stehen, sehr häufig als wenig würdevoll empfunden. Viele Menschen machen sich daher Gedanken, wie sie frühzeitig Vorsorge für das Lebensende treffen oder zumindest Einfluss darauf nehmen können. Ein Instrument der Vorsorge am Lebensende ist die Patientenverfügung. Über die Voraussetzungen und die Umsetzung der Patientenverfügung wurde viel und kontrovers diskutiert. Die Unsicherheit im Umgang mit diesem Vorsorgeinstrument ist gerade in Deutschland aber auch in der Schweiz sehr hoch. Daher war und ist es wichtig, Regelungen zu treffen, welche die Anforderungen an eine Patientenverfügung festlegen. Mit Wirkung zum 01.09.2009 wurde in Deutschland das Betreuungsrecht um die Patientenverfügung ergänzt und in das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) integriert. In der Schweiz wird die Patientenverfügung durch die Reform des Vormundschaftsrechts in das Zivilgesetzbuch (ZGB) eingefügt werden.