Financial assistance
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Viac o knihe
Art 23. Abs. 1 der zweiten gesellschaftsrechtlichen Richtlinie 77/91/EWG vom 13. Dezember 1976 („Kapitalrichtlinie“) enthält das Verbot für Aktiengesellschaften, einem Dritten für den Erwerb eigener Aktien an der Gesellschaft Vorschüsse oder Darlehen zu gewähren sowie Sicherheiten zu leisten. Dieses – vor allem im Hinblick auf die umfassende Kapitalerhaltung im Aktienrecht geltende – Verbot der finanziellen Unterstützung des Aktienerwerbs durch Dritte umfasst sämtliche Unterstützungsgeschäfte der Zielgesellschaft mit Finanzierungscharakter zugunsten des Aktienerwerbers („financial assistance“). Im deutschen Aktienrecht ist dieses Institut in § 71a Abs. 1 AktG umgesetzt. Auf europäischer Ebene wurden mit der Richtlinie 2006/68/EG vom 06. September 2006, der reformierten Kapitalrichtlinie, die auch die Regelungen der financial assistance modernisiert und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, Aktiengesellschaften die finanzielle Unterstützung eines Dritten unter bestimmten formellen und materiellen Voraussetzungen zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund behandelt die Arbeit in den einführenden Teilen zunächst die europarechtliche Entwicklung des Verbots und stellt anknüpfend hieran die formellen und materiellen Voraussetzungen einer zulässigen financial assistance umfassend dar. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit bildet die ausführliche Untersuchung der aktuellen Rechtslage der financial assistance unter besonderer Betrachtung und Abgrenzung der Anwendungsbereiche von § 57 AktG und § 71a AktG. Die aktuelle Bedeutung der financial assistance ergibt sich dabei aus der nahezu untrennbaren Verbindung mit dem sog. Leveraged Buyout („LBO“) als besonderer Form der Übernahmefinanzierung, die bis zum Eintritt der Finanzkrise den Markt für Unternehmensübernahmen dominierte. In einem besonderen Teil werden daher Funktionsweise eines LBO und dessen Folgen für die Zielgesellschaften ausgewertet. Schließlich wird auf Grundlage der gefunden Ergebnisse ein Umsetzungsvorschlag erarbeitet und dessen Auswirkungen auf umstrittene Anwendungsfälle der financial assistance aufgezeigt.