Der Verlustabzug im Umwandlungssteuerrecht
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Viac o knihe
Steuerliche Verluste spielen im Rahmen von Unternehmensumwandlungen eine bedeutende Rolle. Oftmals sind gerade Verluste der Grund für eine Umwandlung. Innerhalb des Problemkreises der steuerlichen Verluste ist die Frage nach der Behandlung von Verlustabzügen im Rahmen von Unternehmensumwandlungen seit jeher immer wieder Gegenstand von Gesetzesänderungen gewesen und oftmals kontrovers diskutiert worden. Erhebliche Änderungen auch hinsichtlich der Behandlung des Verlustabzugs hat die umfassende Gesetzesreform des Umwandlungssteuergesetzes mit dem „Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften“ vom 7. Dezember 2006 (SEStEG) mit sich gebracht. Nach der geänderten Gesetzeslage ist ein Übergang des Verlustabzugs vom übertragenden auf den übernehmenden Rechtsträger nicht vorgesehen. Vor den Gesetzesänderungen durch das SEStEG war in bestimmten Fällen der Verschmelzung und Spaltung auch ein verbleibender Verlustvortrag jedoch vom Eintritt in die Rechtsstellung umfasst worden. Aus wirtschaftlicher Sicht stellt die mangelnde Übergangsmöglichkeit von Verlustabzügen einen Nachteil für die Umwandlung von Unternehmen dar. Aber auch steuerrechtlich ist die Versagung des Verlustübergangs problematisch. Das Institut des Verlustabzugs ist ursprünglich eingeführt worden, um die Auswirkungen des Periodizitätsprinzips auf eine an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientierte Besteuerung abzumildern. Durch Gesetzesänderungen wie im Falle des SEStEG wird die Möglichkeit des Verlustabzugs jedoch immer mehr eingeschränkt und damit dieses Zugeständnis Schritt für Schritt wieder rückgängig gemacht. Der Autor untersucht die dogmatische Vereinbarkeit der durch das SEStEG eingeführten Regelung des Verlustabzugs und versucht, anhand der Darstellung der Rechtslage de lege ferenda, etwaige Mängel der gesetzlichen Regelungen aufzudecken. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Beantwortung der Frage nach der Übertragbarkeit des Verlustabzugs zwischen den an der Umwandlung beteiligten Rechtsträgern.