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Nachvertragliche Wettbewerbsbeschränkungen von Arbeitnehmern in multinationalen Konzernen

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Der Schutz wettbewerbsrelevanten Know-Hows ist angesichts des sich stetig verschärfenden Wettlaufs um spezifisches Wissen und qualifizierte Mitarbeiter für Arbeitgeber von zunehmender Bedeutung. Sowohl das deutsche als auch das englische Recht stellen mit nachvertraglichen Wettbewerbsbeschränkungen Instrumente bereit, mittels deren Arbeitnehmer und das in ihrer Person konzentrierte Wissen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus exklusiv gebunden werden können. Die Untersuchung zielt zum einen auf die Darstellung der deutschen Bestimmungen zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer und der entsprechenden englischen Regelungen zu nachvertraglichen Wettbewerbsbeschränkungen (Post-Employment Restrictive Covenants). Sie zeigt Ansätze auf, wie ein wirksames und damit einer richterlichen Überprüfung standhaltendes Konkurrenzverbot begründet werden kann. Schwerpunkt ist die Auseinandersetzung mit der Frage, wie ein konzerndimensionaler Wettbewerbsschutz begründet werden kann, d. h. ob und inwieweit sich die Konzernverbundenheit von geschützten bzw. gesperrten Unternehmen auf den Umfang des Konkurrenzschutzes auswirkt. Die sich anschließende rechtsvergleichende Betrachtung kristallisiert die Unterschiede der deutschen und der englischen Rechtsordnung heraus. Zum anderen hat die Untersuchung zum Ziel, die auf grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse anwendbare Rechtsordnung in Bezug auf nachvertragliche Wettbewerbsbeschränkungen zu bestimmen. Auf der Grundlage der international-privatrechtlichen Vorschriften der §§ 27 ff. EGBGB erörtert die Autorin die Gestaltungsmöglichkeiten multinationaler Konzerne in Bezug auf nachvertragliche Wettbewerbsbeschränkungen.

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2010, mäkká

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