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Der Rechtskrafteinwand in den Mitgliedstaaten der EuGVO

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Sophia Sepperer verfolgt in Ihrer Untersuchung das Ziel, möglichst klare Grenzen zu identifizieren, die den Prozessparteien zeigen, wann trotz ausländischer Rechtskraft ein erneuter Prozess vor inländischen Gerichten anhängig gemacht werden darf. Eine rechtsvergleichende Betrachtung der Ausgestaltung der Rechtskraftsperre in den Mitgliedstaaten der EuGVO bringt zunächst gravierende Unterschiede der nationalen Vorstellungen hervor. Die Autorin erörtert im weiteren die Wirkungen eines materiell rechtskräftigen Urteils auf eine streitgegenstandsidentische Zweitklage, welche nicht in demselben, sondern in einem anderen Staat erhoben wird. Eine Untersuchung der EuGVO kommt zu dem Ergebnis, dass neben einer verordnungsautonomen Geltung des Amtsberücksichtigungsgrundsatzes die Rechtskraft eines Urteils bei streitgegenstandsidentischer Zweitklage einheitlich zur Abweisung derselben bereits auf Ebene der Zulässigkeit führt. Die Bestimmung der Anspruchsidentität sollte sich indes ausschließlich nach erststaatlichem Recht richten.

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2010, mäkká

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