Die EG-rechtliche Beurteilung der Wahltarife des § 53 SGB V
Autori
Viac o knihe
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom März 2007 wurden den gesetzlichen Krankenkassen in § 53 SGB V die Möglichkeit eröffnet, ihren Versicherten Wahltarife anzubieten. Durch das Angebot von Wahltarifen sollen die Wahl- und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten verbesvsert und neue wettbewerbliche Anreize in der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen werden. Die Wahltarife des § 53 SGB V greifen auf klassische Tarifgestaltungsinstrumente der privaten Krankenversicherung wie Selbstbehalte und Beitragsrückerstattungen zurück. Darüber hinaus dringen die gesetzlichen Krankenkassen mit dem Angebot von Zusatzversicherungen in den bislang originär von der privaten Krankenversicherung bedienten Zusatzversicherungsmarkt vor. Hiermit einher geht eine partielle bzw. im Falle von Zusatzversicherungen gänzliche Abkehr vom Solidarprinzip als wesentlichem Strukturmerkmal der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit werden aber die Strukturen und Wettbewerbsbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung denen der privaten Krankenversicherung weiter angenähert. Dieser Annäherungsprozess bleibt gemeinschaftsrechtlich nicht ohne Folgen. Vor diesem Hintergrund widmet sich der Autor der Frage der gemeinschaftsrechtlichen Zulässigkeit des Angebots von Wahltarifen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Er zeigt auf, dass sich die Krankenkassen insbesondere am Massstab des europäischen Wettbewerbsrechts messen lassen müssen, wenn sie beim Angebot von Wahltarifen als Unternehmen handeln. Der Verfasser untersucht in diesem Zusammenhang, inwieweit die mit dem Angebot von Wahltarifen verbundene Abkehr vom Solidarprinzip die Krankenkassen zu Unternehmen im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts macht. Hieran anknüpfend geht der Verfasser der Frage nach, ob den gesetzlichen Krankenkassen beim Angebot von Wahltarifen eine marktbeherrschende Stellung zukommt, die diese in missbräuchlicher Weise zu Lasten der privaten Krankenversicherung ausnutzen. Ebenso wird die Frage, ob die Privilegien und Strukturvorteile der gesetzlichen Krankenkassen beim Angebot von Wahltarifen als unzulässige Beihilfen zu qualifizieren sind, einer eingehenden Analyse zugeführt.