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Die Verfassungsgerichtsbarkeit in Bosnien und Herzegowina

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Frau Dragica Banovic befasst sich mit einem aktuellen zeitpolitischen Thema, das schwerpunktmässig im Bereich des Verfassungs- und Völkerrechts liegt. Die juristischen Fragestellungen und Rechtsprobleme werden dabei im Lichte der historischen Entwicklung in Jugoslawien insgesamt, insbesondere aber in Bosnien und Herzegowina berücksichtigt. Die Untersuchung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Bosnien und Herzegowina weist aus mehreren Gründen besondere wissenschaftliche Relevanz auf. Einerseits existiert der Staat Bosnien und Herzegowina in seiner jetzigen Form erst seit 1995. Somit ist auch seine derzeitige Verfassungsgerichtsbarkeit noch jung und wissenschaftlich wenig betrachtet. Andererseits hat die wechselhafte Geschichte des Landes, deren Folge ethnische Zersplitterung und häufige Fremdbestimmung waren, seine Spuren auch in der Verfassung hinterlassen, die bemerkenswerterweise als Anhang eines völkerrechtlichen Vertrages entstanden ist. Vor diesem Hintergrund werden die Besonderheiten eines Modells der Verfassungsgerichtsbarkeit herausgearbeitet, in dem es primär geht, die verfassungsrechtliche Balance zwischen Demokratie und Ethnokratie zu halten. Die Regelungen zur Organisation des Gerichts, zur Gestaltung der einzelnen Verfahrensfragen und zur Entscheidungspraxis werden vor dem Hintergrund einer besonders schwierigen Situation in einem Umbruchland nach einem mehrjährigen Krieg analysiert. Die bosnisch-herzegowinische Verfassungsgerichtsbarkeit weist einige wichtige Besonderheiten auf, von denen die teilweise internationale Besetzung der Richterposten nur ein Beispiel ist. Das Verfassungsgericht steht ausserdem quer zum System der Gewaltenteilung und nimmt neben den Funktionen als Organ der Rechtspflege auch Legislativ- und Exekutivfunktionen wahr. Das bosnisch-herzegowinische Verfassungsgericht ist aufgrund der vorhandenen strukturellen Defizite in der Verfassung und der allgemein schwierigen Nachkriegssituation in wesentlich stärkerem Masse als andere europäische Verfassungsgerichte existentiellen Bewährungsproben ausgesetzt. Es leistet jedoch einen unverzichtbaren Beitrag für den Schutz der Menschenrechte und für ein Leben in Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit.

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2009, mäkká

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