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Tatort Münster

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Gegenstand der Studie ist eine Untersuchung der formellen Verteidigung im Strafprozess der frühen Neuzeit. Die Untersuchung basiert auf der Quellengrundlage der Constitutio Criminalis Carolina und Kriminalakten aus der Stadt Münster. Anhand dieser Quellen wird die Übereinstimmung der tatsächlichen Rechtspraxis mit der normativen Grundlage überprüft. Zunächst wird die Möglichkeit der formellen Verteidigung nach der Constitutio Criminalis Carolina analysiert. Daran anschließend wird an konkreten Prozessakten aus dem Stadtarchiv die Frage thematisiert, wie sich der Verlauf des Strafprozesses in der Praxis darstellte und inwieweit eine effektive Strafverteidigung möglich war. Die Verfasserin kommt dabei zu dem Ergebnis, dass entgegen der älteren Literaturauffassung Verteidiger mit Rechten ausgestattet waren, die ihnen im Inquisitionsprozess eine effektive Verteidigung ermöglichten. Zentral war dabei das Akteneinsichtsrecht. Die analysierten Prozesse betreffen schwerpunktmäßig Tötungsdelikte. Die Untersuchung der Argumentationslinien ergibt, dass die Verteidiger zur Verhinderung der Todesstrafe sämtliche Strafmilderungsgründe geltend machten. Im Mittelpunkt der materiell-rechtlichen Argumentation stand dabei die Berufung auf Notwehr, Trunkenheit oder Minderjährigkeit der Mandanten. Auf der Rechtsfolgenseite kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass der Stadtverweis das zentrale Strafinstrument war.

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2007

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