Die einseitige Aufhebung einer Erwachsenenadoption
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Viac o knihe
Seit der Umgestaltung des deutschen Adoptionsrechts durch das "Gesetz über die Annahme als Kind und zur Änderung anderer Vorschriften vom 02.07.1976 (AdoptG) ist die Volljährigenadoption in Deutschland nur durch beiderseitigen Antrag der Adoptionspartner aus wichtigem Grund aufhebbar. Eine einseitige Aufhebungsmöglichkeit der Erwachsenenadoption eröffnet das Bürgerliche Gesetzbuch - zumindest seinem Wortl nach - nicht mehr. Durch den mit der Gesetzesreform von 1976 im Adoptionsrecht einhergehenden Wechsel vom Vertragssystem zum Dekretsystem sind auch die früheren Möglichkeiten der Anfechtung des Adoptionsvertrages gemäß § 117 bzw. 138 BGB weggefallen, da die Anwendung der genannten Regelungen nur bei rechtsgeschäftlicher Begründung des Adoptionsverhältnisses in Betracht kommt. Die Notwendigkeit eines beiderseitigen Antrags führt jedoch in gewissen Fällen zu unerträglichen Situationen. Die Regelung des § 1771 S. 1 BGB hat daher in Rechtsprechung und Literatur seit ihrer Neufassung 1976 erhebliche Kritik hervorgerufen. Die Studie befasst sich zunächst mit der Regelungsgeschichte der Norm seit Entstehung des BGB und zeigt sodann detailliert auf, warum die von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Lösungsmöglichkeiten de lege lata zwar im Ergebnis zu befürworten, rechtsdogmatisch jedoch abzulehnen sind. Ein Ausweg aus der Misere der faktischen Unaufhebbarkeit der Erwachsenenadoption in Deutschland kann konsequenter Weise nur de lege ferenda über eine Gesetzesänderung erreicht werden. Der Verfasser entwickelt mehrere Vorschläge für eine Neufassung des § 1771 BGB, die eine einseitige Aufhebung der Erwachsenenadoption ermöglichen, ohne den Charakter der Erwachsenenadoption zu verändern. Als Vorbild dient dem Verfasser u. a. das Adoptionsrecht des USBundesstaates Kalifornien, das im Rahmen der Studie ebenfalls - auch in rechtgeschichtlicher Hinsicht - dargestellt wird. Die Studie bereitet mithin die bisher von Rechtsprechung und Literatur vielfach nur angerissene Problematik des heutigen § 1771 BGB vollumfänglich auf und bietet neben einem ergänzenden rechtsvergleichenden Teil auch Lösungsvorschläge für eine zukünftige Neufassung des § 1771 BGB.