Der einstweilige Rechtsschutz nach der neuen spanischen Zivilprozeßordnung und der deutschen Zivilprozeßordnung
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Viac o knihe
Spanien verfügt seit Inkrafttreten der neuen Zivilprozeßordnung am 8. Januar 2001 erstmals über ein zentral geregeltes System des einstweiligen Rechtsschutzes. Diese Arbeit erschließt die Materie vorwiegend anhand der Kernvorschriften der Art. 721-747 LEC unter Einbeziehung der bisherigen Rechtslage. Besonderes Augenmerk wird auf die Voraussetzungen, unter denen der einstweilige Rechtsschutz gewährt wird, und auf das umstrittene Problem der Vorwegnahme der Hauptsache gelegt. Dabei wird aufgezeigt, daß die Reichweite der sogenannten Medidas cautelares dem Anschein zum Trotz nicht hinter den einstweiligen Verfügungen nach deutschem Recht stehen muß. In einem rechtsvergleichenden Teil wird untersucht, welche Anregungen sich aus der spanischen Neuregelung für das deutsche Recht ziehen lassen.