Rasterfahndung im Steuerstrafverfahren
Autori
Viac o knihe
„Rasterfahndungen“, „Ermittlungen ins Blaue“ oder ähnliche Maßnahmen sind sowohl in Steuerstrafverfahren als auch in Besteuerungsverfahren unzulässig, da sie eine Ausforschung bzw. eine Verdachtsgewinnung bedeuten. Damit mißachten die Strafverfolgungs- und die Finanzbehörden die gesetzlichen Eingriffsschwellen (Anfangsverdacht; hinreichender Anlaß) für ihre Ermittlungstätigkeit. In der Studie wird exemplarisch anhand der so genannten Bankenverfahren der Begriff der „Rasterfahndung“ in Steuer(straf)verfahren untersucht und ein Vergleich zu den Rasterfahndungsregelungen des Strafprozeß- und des Polizeirechts gezogen. Es wird aufgezeigt, daß die besondere Problematik der Rasterfahndung im Steuer(straf)verfahren aus der Parallelität zum Besteuerungsverfahren und der besonderen Stellung der doppelfunktional ermittelnden Steuerfahndung folgt. Kritisch beleuchtet wird die Tätigkeit von Steuerfahndung und Außenprüfung, wenn dabei sog. Vorfeldermittlungen geführt, Auskunftsersuchen gestellt, umfangreich Zufallsfunde sichergestellt oder Kontrollmitteilungen gefertigt werden, um im Interesse der Steuergerechtigkeit unbekannte Steuerfälle / Steuerhinterziehungen aufzudecken. Handelt es sich dabei der Sache nach um Vorermittlungen zur Verdachtsprüfung, zwingt die Untersuchung des Themas gleichzeitig dazu, daß Verhältnis der Fahndungstätigkeit zur Außenprüfung und zum regulären Besteuerungsverfahren zu beleuchten. Strafprozessuale Ermittlungen als ultima ratio rechtstaatlicher Befugnisse stellen ein untaugliches Mittel dar, um das Gebot der Rechtsanwendungsgleichheit (Verifikationsprinzip) zu wahren und Vollzugsdefizite zu vermeiden.