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Die Herausbildung der strafrechtlichen Teilnahmeformen im 19. Jahrhundert
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Die Abhandlung beschäftigt sich mit der Dogmengeschichte der Teilnahme am Verbrechen in der Zeit vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zur Entstehung eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund 1870. Das Lehrbuch Feuerbachs von 1801 kennt, der traditionellen gemeinrechtlichen Lehre folgend, nur die beiden Teilnahmeformen des «Urhebers» (auctor) und des «Gehilfen» (socius). Die heutige selbständige Teilnahmeform der Anstiftung wurde weitgehend als intellektuelle Urheberschaft angesehen. Insbesondere mit dem Aufkommen einer Lehre vom materiellen Tatbestand und der Handlung als selbständigem Verbrechenselement mußte die Einteilung neu bewertet werden.
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2006, mäkká
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