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Die Ausnahme standesrechtlicher Werbeverbote aus dem EG-Kartellrecht

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Anknüpfend an die Frage der Beurteilung standesrechtlicher Werbeverbote im Gemeinschaftskartellrecht behandelt die Arbeit sowohl die spezifische Frage der Einstufung standesrechtlicher Regelungen in das kartellrechtliche System als auch die allgemeine Frage nach einer Berücksichtigung von Gemeinwohlaspekten, die dem Standesrecht als Rechtfertigungselement dienen. Dabei werden die Neuregelung des Artikel 81 Abs. 3 EGV, die neu gefasste Gruppenfreistellungsverordnung für Vertriebsvereinbarungen sowie aktuelle Urteile des EuGH im Bereich der Artikel 81 (Abs. 1 und 3) und 86 EGV erörtert. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass das Kartellverbot auf standesrechtliche Regelungen Anwendung findet. Sie stellt fest, dass eine an die Grundfreiheiten-Dogmatik angelehnte Berücksichtigung von Gemeinwohlinteressen auf Tatbestandsebene des Artikel 81 Abs. 1 EGV, wie in dem Urteil »Wouters« des EuGH geschehen, nicht mit der Gesamtsystematik der gemeinschaftlichen Kartellvorschriften vereinbar ist. Stattdessen werden der nunmehr unmittelbar anwendbare Artikel 81 Abs. 3 EGV sowie zur Lösung von Konflikten zwischen Gemeinwohlauftrag und Kartellverbot Artikel 86 Abs. 2 EGV analog angewendet.

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2006, mäkká

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