Methodik der Analogiebildung im öffentlichen Recht
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Die Methodik der Analogiebildung im öffentlichen Recht ist bislang kaum dogmatisch durchdrungen. Die Autorin analysiert zunächst anhand von Fallbeispielen aus der Verwaltungs- und Verfassungsrechtsprechung die in der Praxis verwendete Methodik. Zur Abgrenzung der Analogie von der Auslegung entwickelt Katja Hemke eine Methode, die sich an der Wortwahl des Gesetzgebers orientiert. Im Anschluss identifiziert sie besondere verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Methodik der Analogiebildung im öffentlichen Recht und untersucht die Zulässigkeit der Analogiebildung im Hinblick auf den Gesetzesvorbehalt. In einer fallbezogenen Metamethode werden schließlich die Anwendungsregeln verfassungsrechtlicher Grenzen und verschiedene Methoden (wie etwa die interessenbezogene teleologische Begriffsbildung und die Folgenabwägung) zusammengeführt.